Samstag, 28. Februar 2015

Tablets statt Bücher

Tablets statt Bücher – will man schnell nachsehen, ob es nun »statt Bücher« oder »Büchern« heißen muss, so hilft’s Internet: http://www.duden.de/rechtschreibung/statt_anstelle. Das Beispiel kann man sich ruck-zuck rauskopieren: »Statt Worten will ich Taten sehen«. Ruck-zuck = copy-paste. Ich schreib’s trotzdem falsch, oder?
   Mit einem Buch, oder mehreren, oder ganz vielen geht das nicht. Erstens hat das Bücherregal kein Google. (Nichtmal DVDs findet man wieder, es sei denn, man hätte Ordnung.)
   Also Elektronik in die Schule! Tablets für alle!
Das haben sich schon andere gedacht, längst.
   März 2012: »Die Tabletklasse wird aus organisatorischen Gründen in der 8. Jahrgangsstufe eingerichtet und mindestens bis zum Ende der 9. Klasse weitergeführt.« – am Chiemgaugymnasium Traunstein, hier die Dokumentation, sogar mit detaillierten Richtlinien auf Seite 3. Die Elterm müssen das Tablet zahlen: »Wir beabsichtigen, iPads der Firma Apple anzuschaffen«.
GTR mit CAS (Wikipedia)
   Dafür fallen die obligatorischen »grafikfähigen« Taschenrechner weg, die in NRW umstritten sind, hier ein Artikel aus der Welt von Januar 2014: »Die 14-jährige Carla geht in die 9. Klasse des Düsseldorfer Marie-Curie-Gymnasiums und braucht spätestens zum neuen Schuljahr einen grafikfähigen Taschenrechner. Denn ein Runderlass des Schulministeriums sieht vor, dass mit Beginn des Schuljahrs 2014/15 jeder Schüler in NRW ab Klasse 10 einen solchen Taschenrechner besitzen muss«.
   In Baden-Württemberg sollen Taschenrechner schon wieder als technisch überholt abgeschafft werden. In NRW gibt’s ausführliche ministerielle Regeln für »CAS/GTR« etwa auf beruflichen Gymnasien – der Begriff scheint den Ministerialen so gängig zu sein wie LKW, wird also nicht einmal erklärt. Dazu muss man wieder einmal googeln und wird – wieder bei Wikipedia – fündig: »Derzeit (Stand Februar 2015) besteht in Nordrhein-Westfalen seit dem Ergänzungserlass vom 10. April 2014 die paradoxe Situation, dass unter den im Ergänzungserlass genannten Bedingungen in der gymnasialen Oberstufe Tablets mit CAS-Software an Schulen erlaubt sind, aber Tablets, die dem klassischen GTR entsprechen, nicht zugelassen sind. An Weiterbildungs- und Berufskollegs sind Tablets sowohl mit CAS- als auch mit GTR-Software erlaubt, sofern die Bestimmungen des Ergänzungserlasses eingehalten werden.« – Auflösung: CAS steht für Computer-Algebra-System.
   Wer wollte das so genau wissen. Bei uns gibt’s eine sog. Handyregelung, auf der Website unter »Informationen« hier: »Im Unterricht sind alle Mobilfunkgeräte und elektronischen Speichermedien vollständig ausgeschaltet. In den Pausen sind sie erlaubt«. – Tablets sind mitgemeint unter »elektronischen Speichermedien«. Tablets? Alles aus!
Klassisches »Speichermedium« Kernspeicher, wunderschön, aber überholt.  Bild Wikipedia. *)
Der Deutschlandfunk zum Thema (auch zum Hören), Dezember 2014.»Unsere Erfahrung ist, dass es ein Akzeptanzproblem gibt für digitale Medien überhaupt«, » … Problemgruppen, was Digitalisierung oder digitale Bildung in Deutschland ausbremst. Da ist zum einen die Politik. Da gibt es wenig Entscheidungswillen und Entscheidungsmut. Im Moment ist aus unserer Sicht das Problem die Politik, falsche Entscheidungen oder kein Mut, überhaupt was zu entscheiden, und die Lehrmittel-Lieferanten«.

Link hierher: http://beetgymblog.blogspot.com/2015/02/tablets-statt-bucher.html

*) Das Fädeln der Drähte durch die Ferritkerne war Handarbeit, wie ich’s noch gesehen hab’. Es gab Vier- und Dreidrahtsysteme. »[The] 3D, Three-Wire Configuration … is identical to the 3D, fourwire approach except for the fact that a single wire is routed through the core array in such a way that it may be time-shared to provide both sense and inhibit functions.«

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